Wie ist die Leitweg-ID aufgebaut?
Die Leitweg-ID ist eine zusammengesetzte Nummer und besteht aus der Grobadressierung (alle Teile vor dem ersten Trennzeichen), der Feinadressierung und der Prüfziffer.
Grobadressierung und Prüfziffer sind dabei verpflichtende Bestandteile. Die Feinadressierung ist optional, unterliegt keiner allgemeinen Regelung und kann von Bund und Ländern nach deren eigenen Systemen vergeben werden.
1 – Kennzahl des Bundeslandes
Die Kennzahl des Bundeslandes ist eine zweistellige numerische Identifikationsnummer. Die folgenden Identifikationsnummern kommen zur Anwendung:
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01 – Schleswig-Holstein
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02 – Hamburg
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03 – Niedersachsen
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04 – Bremen
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05 – Nordrhein-Westfalen
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06 – Hessen
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07 – Rheinland-Pfalz
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08 – Baden-Württemberg
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09 – Bayern
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10 – Saarland
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11 – Berlin
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12 – Brandenburg
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13 – Mecklenburg-Vorpommern
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14 – Sachsen
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15 – Sachsen-Anhalt
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16 – Thüringen
Für die Verwaltungseinheiten des Bundes wird 99 angegeben
2 – Kennzahl des Regierungsbezirks
Die Kennzahl des Regierungsbezirks ist eine einstellige numerische Identifikationsnummer. Diese ist optional, außer wenn die Kennzahl des Landkreises angegeben wird. Hier kann auch eine Ordnungszahl des Bundes enthalten sein (Zahlenraum 0-9).
3 – Kennzahl des Landkreises
Die Kennzahl des Landkreises ist eine zweistellige numerische Identifikationsnummer. Auch deren Angabe ist optional, es sei denn, der Gemeindeverband oder die Gemeindekennzahl wird angegeben.
4 – Gemeindekennzahl
Die Gemeindekennzahl ist eine dreistellige numerische Identifikationsnummer. Dabei gibt es drei mögliche Festlegungen:
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Sieben Ziffern, wenn Gemeindeverband und -kennzahl angegeben werden
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Vier Ziffern, wenn der Gemeindeverband angegeben wird
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Drei Ziffern, wenn nur die Gemeindezahl angegeben wird
5 – Trennzeichen
Das Trennzeichen - leitet die Feinadressierung ein (entspricht dem Bindestrich Minus „-“ bzw. U+002D in Unicode).
6 – Feinadressierung
Die Feinadressierung besteht aus maximal 30 alphanumerischen Zeichen, also aus den Ziffern 0-9 und aus den Buchstaben des lateinischen Alphabets A-Z (zwischen Groß-/Kleinschreibung wird nicht unterschieden). Die Feinadressierung unterliegt im Gegensatz zur Grobadressierung keinen allgemein gültigen Vorgaben – Bund und Länder können eigene Systeme bei der Nutzung anwenden.
Es ist aber zu empfehlen, die Feinadressierung mit einem Buchstaben beginnen zu lassen, um diese eindeutig von der Grobadressierung abzugrenzen und potentielle Eingabefehler zu vermeiden.
7 – Trennzeichen
Das Trennzeichen - beendet die Feinadressierung (entspricht ebenfalls dem Bindestrich Minus „-“ bzw. U+002D in Unicode).
8 – Prüfziffer
Die Prüfziffer ist eine zweistellige numerische Prüfsumme, die sich aus den vorherigen Stellen errechnet.
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